Wohnmobilvermietung
















Sunlight T 68 C – dein Urlaub auf vier Rädern
Mit einer Länge von 7,43 Metern biete ich dir viel Raum und Komfort für eine entspannte Reise.
Als Teilintegriertes Modell befindet sich das Fahrerhaus teilweise im Wohnbereich. Das sorgt für ein harmonisches Raumgefühl und ein wohnliches, hochwertiges Ambiente.
Fahrer- und Beifahrersitz sind voll drehbar, sodass du flexibel sitzen kannst.
Meine Sitzgruppe ist Face-to-Face gestaltet und lässt sich bei Bedarf in eine gemütliche Schlafmöglichkeit verwandeln.
Zu meinen besonderen Vorzügen zählt der großzügige Stauraum in der Heckgarage, das praktische Bad mit separater Dusche sowie die geräumige Küche mit 2-Flammen-Herd und großem Kühlschrank inklusive Tiefkühlfach.
Die umbaubaren Einzelbetten lassen sich zu einer großen Liegefläche verbinden – perfekt für erholsame Nächte.
Eine automatische SAT-Anlage gehört bei mir zur Grundausstattung.
Für zusätzlichen Komfort sorgen eine Rückfahrkamera, ein Fahrradträger für drei Fahrräder und eine Markise, die dich bei jedem Wetter schützt.
Ich freue mich darauf, deine schönsten Urlaubstage möglich zu machen!
Ausstattung
Im Heckbereich befinden sich zwei Längsbetten
Toilette und Dusche sind separat voneinander angeordnet.
In der Küche erwartet dich ein Kühlschrank mit einem extra Tiefkühlfach sowie ein praktischer 2-Flammen-Gasherd.
Face-to-Face-Sitzgruppe.
Sowohl Fahrer- als auch Beifahrersitz lassen sich vollständig drehen.
Tempomat, Regensensor, LED-Tagfahrlicht, Rückfahrkamera und Verdunkelungsrollos.
Alle Fenster und Türen sind mit Insektenschutzgitter ausgestattet
automatische SAT-Anlage
Fahrradträger
Sonderausstattung
elektrische Parkbremse
Chassisfarbe Weiß
Beklebung Adventure Edition
Automatikgetriebe
Adventure Abklebung schwarz Seitenwand silber
90l Frischwassertank
Abwassertank isoliert
Holzrost in der Dusche
Warmluftheizung Combi 6
Faltverdunkelung an allen Türen und Fenster
LED-Wohnraumleuchten
Alles im Mietpreis inbegriffen
2x Gasflaschen gefüllt
Campingtisch
3x Campingstühle
Gasgrill
Besteck & Geschirr
Outdoor- Teppich
Feuerlöscher + Feuerlöschdecke
Kaffeemaschine
Wasserkocher
Wäscheständer
Buchungsanfrage
Preise
Hauptsaison (Mindestmietdauer 7 Tage)
01.06-31.08
140 € pro Tag
Vor- & Nachsaison (Mindestmietdauer 5 Tage)
01.04-31.05/ 01.09- 31.10
130 € pro Tag
Sparsaison (Mindestmietdauer 3 Tage)
alle Tage außerhalb der Vor-, Nach- und Hauptsaison
110 € pro Tag
* zzgl. 1000 € Kaution in bar bei Abholung
* Servicepauschale + Endreinigung einmalig 99 €
* Haustiere sind im Wohnmobile NICHT gestattet
mind. Alter 25 Jahre
Führerscheinklasse B, diesen musst du mind. seit 3 Jahren besitzen
Rückgabe am letzten Miettag bis 12 Uhr
AGB
1. Mietvertrag:
(1) Rechte aus dem Mietvertrag können nur mit vorheriger ausdrücklicher Zustimmung durch den Vermieter auf Dritte übertragen werden.
(2) Das Fahrzeug darf nur von den im Mietvertrag als Fahrer genannten Personen geführt werden.
(3) Das Mietverhältnis endet zum vereinbarten Termin, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Wird das Fahrzeug nicht zum vereinbarten Zeitpunkt zurückgegeben, verlängert sich das Mietverhältnis nicht automatisch. Abholung und Rückgabe erfolgen am vereinbarten Übergabeort, sonst am Sitz des Vermieters.
(4) Überzieht der Mieter die vereinbarte Mietdauer, hat der Vermieter Anspruch auf angemessene Entschädigung gemäß § 546 BGB, deren Höhe sich je angefangenen 24 Stunden nach dem 1,5-fachen des vereinbarten Tagesmietpreises richtet. Der Vermieter kann bei Überziehung auf Kosten des Mieters den Versicherungsschutz verlängern.
(5) Stornogebühren bei Rücktritt von verbindlichen Reservierungen
10% des Mietpreises bis zum 80. Tag vor dem vereinbarten Mietbeginn
20% des Mietpreises vom 79. Tag bis zum 50. Tag vor dem vereinbarten Mietbeginn
50% des Mietpreises vom 49. Tag bis zum 15. Tag vor dem vereinbarten Mietbeginn
75% des Mietpreises ab 14.Tag vor dem vereinbarten Mietbeginn
100% des Mietpreises am Tag des vereinbarten Mietbeginn
(5.1) Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der schriftlichen Rücktrittserklärung beim Vermieter. Eine Nichtabnahme/- Abholung gilt als Rücktritt. Zur Absicherung des Stornorisikos wird der Abschluss einer Reiserücktrittskosten-Versicherung empfohlen.
2. Kündigung; Zurückbehaltungsrecht; Unmöglichkeit:
(1) Für einen Rücktritt vom Mietvertrag sind für Mieter die zum Zeitpunkt der Buchung gültigen Stornierungsbedingungen anzuwenden. Für Buchungen ab dem 01.05.2025.
(2) Der Vermieter ist berechtigt, den Mietvertrag zu kündigen, wenn ein Versicherungsschutz nicht besteht. Die Kündigung muss innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab Kenntnis erfolgen. Der Vermieter erstattet dem Mieter den gezahlten Mietpreis vollständig. Sollte jedoch der Versicherungsschutz durch Verschulden des Mieters nicht bestehen, so erhält er den Mietpreis nicht erstattet
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
(4) Der Vermieter wird die Übergabe des Fahrzeugs verweigern, bis die Zahlung des Mietpreises beglichen wurde.
(5) Wird dem Vermieter nach Vertragsschluss die Bereitstellung des Fahrzeugs unmöglich, ohne dass ihn ein Verschulden trifft, wird er von der Verpflichtung zur Leistung frei, wenn eine rechtzeitige Reparatur oder Ersatzbeschaffung vor der Übergabe an den Mieter nicht mit zumutbarem Aufwand möglich ist.
3. Zustand des Fahrzeugs:
(1) Das Fahrzeug wird dem Mieter in technisch einwandfreiem Zustand übergeben. Optische Beeinträchtigungen wie z.B. kleine Lackschäden, kleine Dellen, Kratzer oder Parkrempler stellen keine Fahrzeugmängel dar, sofern die Gebrauchstauglichkeit des Fahrzeugs dadurch nicht beeinträchtigt wird. Die Parteien halten den Zustand des Fahrzeugs bei Übergabe des Fahrzeugs gemeinsam im Übergabeprotokoll fest, das Bestandteil des Mietvertrags ist.
(2) Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug sorgfältig gereinigt (innen und außen) an den Vermieter zurückzugeben. Kommt der Mieter dieser Verpflichtung ganz oder teilweise nicht nach, hat er dem Vermieter die durch die Reinigung entstehenden angemessenen Kosten zu ersetzen. Der Vermieter kann einen entsprechenden Geldbetrag von der geleisteten Kaution einbehalten.
(3) Der Vermieter kann gegen den Kautionsrückzahlungsanspruch mit Forderungen aus dem Mietverhältnis aufrechnen.
4. Nutzung; Fürsorgepflicht:
(1) Die Benutzung des Fahrzeugs ist ausschließlich innerhalb der Europäischen Union (EU), mit Ausnahme von Zypern, gestattet. Zusätzlich ist die Benutzung des Fahrzeugs in Albanien, Andorra, Bosnien und Herzegowina, Island, Liechtenstein, Republik Mazedonien, Monaco, Montenegro, Norwegen, San Marino, Schweiz sowie Serbien mit Ausnahme des Kosovo gestattet. Außerhalb dieser Grenzen besteht kein Versicherungsschutz.
(2) Gestattet ist nur die übliche Verwendung als Reise-Wohnmobil. Darüber hinausgehende Handlungen und illegale Tätigkeiten sind verboten.
(3) Die Benutzung des Fahrzeugs ist nur gestattet, sofern der Mieter oder Fahrer im Besitz einer gültigen in Deutschland anerkannten Fahrerlaubnis ist, kein Fahrverbot besteht und die Fahrerlaubnis nicht vorläufig entzogen ist.
(4) Das Fahrzeug darf nur im fahrtüchtigen Zustand gesteuert werden.
(5) Der Mieter des Fahrzeuges ist verpflichtet, ab dem Zeitpunkt der Übergabe dieselbe Sorgfalt im Umgang mit dem Fahrzeug walten zu lassen, als wäre er der auf Werterhaltung bedachte Eigentümer. Insbesondere hat er darauf zu achten, dass: (a) entsprechende Sicherungsmaßnahmen im Fall von extremen Wetterbedingungen ergriffen werden, um eine Beschädigung des Fahrzeugs zu verhindern, (b) einer Gefahr durch absichtlicher Sachbeschädigung vorgebeugt wird, indem er das Fahrzeug auf eigene Kosten sicher abstellt, (c) bei Hinweisen auf betriebsbedingte Probleme des Fahrzeugs sich gemäß der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu verhalten (z.B. bei Aufleuchten einer Warn- oder Kontrollleuchte, (d) vor längeren Fahrten sicherzustellen, dass Ölstand und Reifendruck den Vorgaben des Herstellers entsprechen.
(6) Dem Mieter ist es nicht gestattet, technische oder auch vorübergehende, optische Änderungen am Fahrzeug vorzunehmen.
(7) Entstehen dem Vermieter Kosten für vom Mieter zu verantwortende Schadenbeseitigung, Nachtanken, Reinigung, Ersatzbeschaffung von Teilen, Fahrzeugpapieren oder Schlüsseln, ist der Mieter verpflichtet, die Kosten zu ersetzen, sowie den damit verbundenen Aufwand des Vermieters zu entschädigen. Für Leistungen des Vermieters wird je geleistete Arbeitsstunde als angemessene Ersatzleistung 25 € vereinbart.
(8) Der Mieter ist für Verwarnungen, Bußgelder, Ordnungswidrigkeiten, Straftaten verantwortlich, die während der Mietzeit mit dem Fahrzeug begangen werden.
(9) Das Mitführen von jeglicher Art von Tieren sind im Wohnmobil nicht gestattet, bei Missachtung erfolgt eine Vertragsstrafe von 3000 €,
zzgl. kommen weiterer Kosten für eine Innenreinigung dazu. Außerdem folgt die sofortige Kündigung des Mietverhältnisses zwischen Mieter und Vermieter.
5. Kleinreparaturen, Kraftstoffe, Öle
(1) Die Kosten für Kraftstoff sowie notwendige Hilfs- und Betriebsstoffe während des Mietverhältnisses sind vom Mieter zu tragen. Das Fahrzeug wird dem Mieter mit vollem Kraftstofftank übergeben. Der Mieter hat das Fahrzeug am Ende der Mietdauer vollgetankt zurückzugeben; andernfalls kann der Vermieter eine angemessene Aufwandsentschädigung verlangen. Die Kosten für Kraftstoff hat der Mieter auf Nachweis zu vergüten
(2) Notwendige Reparaturen zur Erhaltung der Betriebsbereitschaft des Fahrzeuges bis zu einer Höhe von 200,- Euro kann der Mieter im Einzelfall ohne vorherige Absprache mit dem Vermieter selbst vornehmen oder durch eine Fachwerkstatt vornehmen lassen. Kosten werden dem Mieter nur gegen Vorlage des Belegs erstattet. Das beschädigte/getauschte Teil ist dem Vermieter am Ende der Mietzeit zu übergeben. Eigenleistungen bei der Reparatur durch den Mieter werden nicht berücksichtigt.
6. Nicht unfallbedingte Fahrzeugschäden; technische Defekte
(1) Sollten nach Beginn der Mietdauer und Übergabe des Fahrzeugs technische Defekte eintreten, die die Gebrauchstauglichkeit in erheblichem Maße beeinträchtigen und die der Mieter nicht durch Ausübung der Sorgfaltspflichten verhindern hätte können und ist es nicht möglich, durch kurzfristige Reparaturen die Tauglichkeit wiederherzustellen, sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung fristlos zu kündigen.
(2) Für den Fall dass eine oben genannte Beeinträchtigung der Gebrauchstauglichkeit vorliegt, kann der Mieter eine Minderung um 1/24 des Tagesmietpreises pro angefangener Stunde verlangen, solange die Beeinträchtigung besteht. Bei einer fristlosen Kündigung im oben genannten Fall verzichtet der Mieter auf weitergehende Ansprüche, außer die Beeinträchtigung entstand aufgrund von grob fahrlässigem oder vorsätzlichen Verhalten durch den Vermieter. Ansprüche wegen Verletzung von Gesundheit, Körper oder Leben bleiben unberührt.
(3) Der Mieter hat dem Vermieter technische Defekte am Fahrzeug unverzüglich mitzuteilen. Kommt der Mieter dieser Meldepflicht nicht nach, hat der Mieter dem Vermieter den daraus resultierenden Folgeschaden zu ersetzen.
(4) Für alle Schäden am Fahrzeug, die auf Bedienungsfehler während der Mietzeit zurückzuführen sind, haftet der Mieter in gesetzlichem Umfang. In dem Fall gelten Absatz (1) und (2) nicht.
7. Verkehrsunfälle
(1) Mieter, Beifahrer und Mitreisende sind bei Verkehrsunfällen verpflichtet, dem Vermieter alle Daten in Textform mitzuteilen, die der Vermieter zur Durchsetzung seiner Ansprüche benötigt.
(2) Sollte aufgrund eines Verkehrsunfalles die Gebrauchstauglichkeit des Fahrzeuges wesentlich eingeschränkt sein, sind beide Parteien zur fristlosen Kündigung mit sofortiger Wirkung berechtigt. In diesem Falle besteht kein Anspruch auf Rückzahlung des Mietpreises.
(3) Bei Verkehrsunfällen, Bränden, Wildschäden und sonstigen Schäden ist der Mieter verpflichtet, unverzüglich die örtliche Polizei zur ordnungsgemäßen Aufnahme des Unfalls hinzuzuziehen. Der Mieter hat den Vermieter unverzüglich über den Unfall in Kenntnis zu setzen und ihm einen umfassenden Unfallbericht einschließlich Unfallskizze zukommen zu lassen. Sollten an dem Unfall dritte Personen beteiligt gewesen sein, so muss der Mieter die Kennzeichen der beteiligen Fahrzeuge, die Haftpflichtversicherungen der Fahrer sowie Namen und Anschriften der Fahrer und Zeugen dokumentieren und bei Bedarf vorlegen.
(4) Der Vermieter hat alle Regulierungen von Fahrzeugschäden bei Versicherungsfällen von der betreffenden Fahrzeugversicherung zu verlangen. Ausgenommen sind Regulierungen, deren Erfüllung unwirtschaftlich oder ohne Erfolgsaussichten ist.
8. Haftung des Vermieters:
(1) Für die Eignung des Fahrzeugs für den vom Mieter vorgesehenen Zweck übernimmt der Vermieter keine Gewähr.
(2) Soweit sich aus dieser Vereinbarung nichts anderes ergibt, haftet der Vermieter bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften. Auf Schadensersatz haftet der Vermieter – gleich aus welchem Rechtsgrund – bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Vermieter nur (a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, (b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die jeweils andere Partei regelmäßig vertraute und vertrauen durfte); in diesem Fall ist die Haftung des Vermieters doch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
(3) Die sich aus dem vorgenannten Absatz ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit der Vermieter vorsätzlich handelt oder eine Garantie übernommen oder arglistig einen Mangel verschwiegen hat.
9. Gerichtsstand, Sonstiges
(1) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 (CSIG) gilt nicht. Unberührt bleiben zwingende Bestimmungen des Staates, in dem der Mieter seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
2) Für den Fall, dass der Mieter keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, legen die Parteien als Gerichtsstand bei Rechtsstreitigkeiten aus diesem Mietvertrag das Gericht fest, bei dem der Vermieter seinen allgemeinen Gerichtsstand hat.
(3) Sollte eine der Regelungen in diesen Allgemeinen Mietbedingungen unwirksam sein oder werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.
Impressum
Wohnmobile Lohe Gbr
Siedlungsweg 17A
39171 Sülzetal
Haftung für Inhalte
Als Diensteanbieter sind wir gemäß § 7 Abs.1 TMG für eigene Inhalte auf diesen Seiten nach den allgemeinen Gesetzen verantwortlich. Nach §§ 8 bis 10 TMG sind wir als Diensteanbieter jedoch nicht verpflichtet, übermittelte oder gespeicherte fremde Informationen zu überwachen oder nach Umständen zu forschen, die auf eine rechtswidrige Tätigkeit hinweisen.
Verpflichtungen zur Entfernung oder Sperrung der Nutzung von Informationen nach den allgemeinen Gesetzen bleiben hiervon unberührt. Eine diesbezügliche Haftung ist jedoch erst ab dem Zeitpunkt der Kenntnis einer konkreten Rechtsverletzung möglich. Bei Bekanntwerden von entsprechenden Rechtsverletzungen werden wir diese Inhalte umgehend entfernen.
Haftung für Links
Unser Angebot enthält Links zu externen Websites Dritter, auf deren Inhalte wir keinen Einfluss haben. Deshalb können wir für diese fremden Inhalte auch keine Gewähr übernehmen. Für die Inhalte der verlinkten Seiten ist stets der jeweilige Anbieter oder Betreiber der Seiten verantwortlich. Die verlinkten Seiten wurden zum Zeitpunkt der Verlinkung auf mögliche Rechtsverstöße überprüft. Rechtswidrige Inhalte waren zum Zeitpunkt der Verlinkung nicht erkennbar.
Eine permanente inhaltliche Kontrolle der verlinkten Seiten ist jedoch ohne konkrete Anhaltspunkte einer Rechtsverletzung nicht zumutbar. Bei Bekanntwerden von Rechtsverletzungen werden wir derartige Links umgehend entfernen.
Urheberrecht
Die durch die Seitenbetreiber erstellten Inhalte und Werke auf diesen Seiten unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Die Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung und jede Art der Verwertung außerhalb der Grenzen des Urheberrechtes bedürfen der schriftlichen Zustimmung des jeweiligen Autors bzw. Erstellers. Downloads und Kopien dieser Seite sind nur für den privaten, nicht kommerziellen Gebrauch gestattet.
Soweit die Inhalte auf dieser Seite nicht vom Betreiber erstellt wurden, werden die Urheberrechte Dritter beachtet. Insbesondere werden Inhalte Dritter als solche gekennzeichnet. Sollten Sie trotzdem auf eine Urheberrechtsverletzung aufmerksam werden, bitten wir um einen entsprechenden Hinweis. Bei Bekanntwerden von Rechtsverletzungen werden wir derartige Inhalte umgehend entfernen.